ISB Gutachten

Oldtimergutachten

Oldtimergutachten


Arten von Bewertungen

Die Versicherungseinstufung wird in zunehmendem Maße ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen vorgenommen mit der vordergründigen Begründung der Ersparnis von „teuren“ Sachverständigengutachten. Tritt der Schadensfall dann ein, ist der Fahrzeughalter in der Beweispflicht, der er ohne vorherige Expertise oftmals nur schwer, wenn überhaupt nachkommen kann.

Das ISB Fischmann verwendet für eine Oldtimer- oder auch Youngtimer-Kurzbewertung als Hilfsmittel die Marktpreisdatenbank von Fa. Classic Car Tax. Auf Wunsch kann für eine schnelle und günstige grobe Einschätzung der Marktlage ein Kurzgutachten erstellt werden.

Für ein detailliertes Vollgutachten ist neben einer intensiven Inaugenscheinnahme inklusive Probefahrt eine eigene Marktrecherche vonnöten. Hierzu werden selbstredend leicht zugängliche Informationsquellen wie Internet oder Fachzeitschriften und Auktionsergebnissen durchforstet. Durch die langjährige Kenntnis der Branche sind auch vielfältige Informationen über tatsächlich gezahlte Kaufpreise zugänglich, die dem Außenstehenden verborgen bleiben. Zudem sind die Mechanismen der Preisbildung in diesem Spezialmarkt bekannt, die eine realistische Marktbewertung verzerren und somit zu falschen Vorstellungen führen können.


Kurzgutachten nach Classic Car Tax

Hierbei werden die maßgeblichen technischen Daten erhoben, Bilder gefertigt und weitere, wertbeeinflussende Faktoren erhoben, insbesondere der Fahrzeugzustand. Nachweisbare Aufwendungen können dabei ebenfalls Berücksichtigung finden. Anhand der Zustandsnote wird schließlich unter Zuhilfenahme einer Datenbankabfrage (vergleichbar der Schwacke-Liste für Gebrauchtwagen) eine Marktpreisspanne ermittelt, innerhalb derer das zu bewertende Fahrzeug liegt. Der Sachverständige wird sodann unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie regionaler oder jahreszeitlicher Marktlage einen Fahrzeugwert festlegen.


Bestimmung der Zustandsnoten

Note 1

Makelloser Zustand. Keinerlei Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, neuwertiges und vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser).

Note 2

Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn es die StVO verlangt).

Note 3

Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.

Note 4

Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. zu restaurieren).

Note 5

Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.


Bestimmung des Fahrzeugwerts

Aufgrund der sehr engen Marktlage finden bei klassischen Fahrzeugen nur selten Besitzerwechsel statt. Außerdem befinden sich die noch erhaltenen Fahrzeuge in einer sehr großen Bandbreite an Erhaltungs- oder Restaurierungszuständen.

Darüber hinaus ist aufgrund der Vielfalt an Karosserieformen und -aufbauten eine Fahrzeugbewertung manchmal nur möglich, indem bereits bekannte Werte ähnlicher Fahrzeuge als Grundlage herangezogen werden.

Danach sind unter Berücksichtigung von Karosserieform, Motorisierung, Originalität, Erhaltungszustand sowie Restaurierungsaufwand und aller weiterer marktbeeinflussender Faktoren entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

Solcherlei historische Fahrzeuge werden überwiegend im Kreise von Enthusiasten und damit auf dem reinen Privatmarkt gehandelt, weshalb sie im allgemeinen nicht öffentlich angeboten werden. Dementsprechend ist eine korrekte Bewertung nur durch intime Kenntnis der tatsächlich gezahlten Kaufpreise möglich.


Marktwert

Dieser Wert bezieht sich auf tatsächlich zustande gekommene Verkäufe auf dem reinen Privatmarkt ohne Zwischenschaltung professioneller Händler und enthält damit auch keine Mehrwertsteuer. Er entspricht damit dem steuerneutralen Wiederbeschaffungswert.


Wiederbeschaffungswert

Das ist der Wert, den der Fahrzeughalter für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt aufwenden muß. Bei einem gewerblichen Markt (Händlermarkt) enthält der WBW somit die Handelsspanne und die Mehrwertsteuer (s.a. „Schadensgutachten“ u. „Fragen und Antworten“).


Wiederherstellungskosten
(auch: Wiederherstellungswert)

Die Wiederherstellungskosten sind die Kosten für die Wiederherstellung einer Sache. Wenn es für diese Sache keinen Markt gibt, weil keine Nachfrage oder kein Angebot herrscht, oder wenn es sich bei der Sache um ein Einzelstück (Unikat) handelt, können zur Bemessung des Wertes die Kosten der Wiederherstellung herangezogen werden.

Bei historischen Fahrzeugen kann dies bspw. die Anschaffung eines möglichst ähnlichen Vergleichsfahrzeuges sein zuzüglich eventueller Umbaukosten oder Restaurationskosten. Die Summe dieser Wiederherstellungskosten übersteigt oftmals den am Markt erzielbaren Fahrzeugwert.

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