Merkantile Wertminderung
Wir klären für Sie, ob an einem beschädigten Fahrzeug oder anderen Gegenstand auch nach einer vollständigen, fach- und sachgerechten Instandsetzung ein Vermögensschaden verbleibt, also eine merkantile Wertminderung eintritt.
In unseren Haftpflichtschadensgutachten wird dazu grundsätzlich Stellung genommen. Bei Vorliegen eines Fremdgutachtens bieten wir eine Überprüfung an. Sollte kein Gutachten, sondern z.B. nur ein Kostenvoranschlag vorliegen, kann auf dieser Grundlage eine Berechnung erfolgen. Selbst im Falle eines selbst verursachten Schadens (ev. Kaskoschaden) kann die Entscheidung über Reparatur oder Veräußerung vom zu erwartenden Minderwert abhängen, insbesondere wenn dieser nicht erstattet wird.