Schadensgutachten
Das Schadensgutachten dient der Ermittlung der Schadenshöhe einer beschädigten Sache sowohl bei Sachmängeln als auch bei Unfällen.
Die Schadenshöhe ist der Aufwand zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Sie beziffert sich zunächst nach den Reparaturkosten, ist aber nach oben hin begrenzt durch den Wiederbeschaffungswert.
Der Wiederbeschaffungswert wiederum ist der Preis, den ein Geschädigter am freien Markt aufzuwenden hat, um eine vergleichbare Sache zu erwerben, und zwar in dem Zustand wie sich seine Sache vor Eintritt des Schadensereignisses befunden hat.
In dem seltenen Fall, daß es keinen Markt für die beschädigte Sache gibt, bemißt sich die Schadenshöhe nach den Kosten der Wiederherstellung.
Der dritte maßgebliche Wert ist der sogenannte Restwert. Dabei handelt es sich um den Veräußerungswert, den die Sache nach dem Schadenseintritt noch hat. Zusammen mit dem Wiederbeschaffungswert wird der Restwert nach Maßgabe des Auftraggebers ermittelt, oder falls es sich um einen Totalschaden handelt, bzw. die Reparaturkosten diesem nahekommen.
Im Haftpflichtschadensfall wird zudem noch die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer angegeben, aus der sich der Nutzungsausfall ergibt, sowie eine Aussage über den Eintritt einer merkantilen Wertminderung getroffen.
Neben der Bemessung der Schadenshöhe dient das Schadensgutachten vor allem dem Zwecke der Beweissicherung und Feststellung des aktuellen Zustands und ist somit vor Gericht ein wichtiges Hilfsmittel.