Plausibilitätsprüfungen
Sowohl für private wie öffentliche Auftraggeber steht häufig die Frage im Raum, ob bestimmte Beschädigungen überhaupt so entstanden sein können wie vom Geschädigten vorgetragen. Gleiches gilt für die exakt gegenteilige Aussage, wenn erklärt wird, daß ein bestimmter Schaden nicht verursacht worden sein soll.
Nicht immer geht es hierbei sofort um vorsätzlichen Betrug, gestellte, provozierte oder gar fingierte Schäden. Oftmals ist schlicht die Wahrnehmung der Beteiligten extrem unterschiedlich, ohne daß böse Absichten bestehen.
Zur Klärung solcher Fragen trägt die genaue Analyse der einzelnen Schadensbilder bezüglich Ausbildung, Verlauf, Höhe, Stärke, Bild, Alter und ähnlichem bei, außerdem der Vergleich der Schadensbilder zueinander und schließlich der Vergleich mit dem geschilderten Schadenshergang.
Erfahrungsgemäß lassen sich belastbare Aussagen ausschließlich durch persönliche Inaugenscheinnahme treffen, ein Vergleich nur anhand von Fotographien, Schilderungen oder Zeichnungen führt in aller Regel zu unvollständigen oder gar gänzlich falschen Zuordnungen oder Ausschlüssen.
Idealerweise werden zur Zuordnung oder zum Ausschluß bestimmter Schäden Gegenüberstellungen der Beteiligten am Schadensort veranlaßt. Es werden aber auch Versuche zur Beweiserhebung durchgeführt, bei denen die Abläufe nachgestellt werden.
Aus diesen Kenntnissen und reichhaltigen Erfahrungssätzen resultiert die hohe Beweiskraft der vom ISB Fischmann erstellten Gutachten.